Auseinandersetzung mit dem Insolvenzverwalter

Auseinandersetzungen mit dem Insolvenzverwalter sind leider an der Tagesordnung. Als Gläubiger wird man oft von diesem in Anspruch genommen. Dies geschieht durch verschiedenste Anspruchsgrundlagen, die es dem Insolvenzverwalter ermöglichen, zugunsten der Masse verloren gegangene Liquidität wieder zu beschaffen.

Auch Schuldner geraten nicht selten in Konflikt mit den ihnen zugeteilten Verfahrensabwicklern und sehen sich Situationen oft hilflos ausgesetzt. Lesen Sie nachfolgend eine Übersicht über die wichtigsten Streitpunkte im eröffneten oder bevorstehenden Insolvenzverfahren.

Insolvenzanfechtung

Der Insolvenzverwalter kann Sie als Gläubiger für Zahlungen in Anspruch nehmen, die man dem Schuldner nur wenige Monate zuvor mit großer Mühe und unter oft persönlichem Einsatz abgerungen hat. Nicht selten hat man nur über den Gerichtsvollzieher stockende Ratenzahlung vom Schuldner erhalten und ist froh, die Forderung mit letzter Kraft realisiert zu haben. Das böse Erwachen kommt dann, wenn der Insolvenzverwalter das Ruder an sich nimmt. Die Rückforderung durch den Insolvenzverwalter nennt man Insolvenzanfechtung   Hier vorschnell zu agieren ist falsch und kann die Ursache sein, dass ein nachfolgender Gerichtsprozess gegen den Insolvenzverwalter verloren wird. Holen Sie sich stattdessen fachmännischen Rat!


Gefahr des Verlusts der Rechte von Sicherungsgläubigern, Eigentümern und Leasinggebern

Ist man Eigentümer einer Sache und hat diese dem Schuldner zur Nutzung überlassen, so lauern im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners weitere Gefahren. Denn zunächst gilt der gesamte Besitz des Schuldners als ihm gehörig und der Insolvenzverwalter kann die Herausgabe verwehren und die im Besitz des Schuldners stehenden Gegenstände weiter für seine eigenen Zwecke nutzen. Schreitet man hier als Gläubiger nicht ein, so läuft man große Gefahr, seine Rechte endgültig zu verlieren. Der Insolvenzverwalter wird die fremden Gegenstände, deren Eigentumsverhältnisse er nicht kennt oder die ihm nicht ausreichend plausibel dargelegt wurden, verwerten. Nur mühsam kommt der Gläubiger dann noch in den Genuss einer Entschädigung. Werden die massefremden Gegenstände für die Insolvenzmasse weiter benutzt, so steht dem Gläubiger zudem eine angemessene Entschädigung zu.

Zur Wahrung Ihrer Rechte als Gläubiger ist auch hier die schnelle Einschaltung eines Experten unbedingt erforderlich, der die richtigen Maßnahmen einleitet und dem Insolvenzverwalter Einhalt gebietet, bevor dieser zur Tat schreitet.


Haftung als Gesellschafter/Geschäftsführer einer (Kapital)gesellschaft

Als Vertretungsorgan bzw. Gesellschafter einer insolventen Gesellschaft ist man ebenso immer das erste Haftungssubjekt für den Insolvenzverwalter. Vornehmlich die Kapitalgesellschaften stehen hier wegen der Insolvenzverschleppungshaftung im Fokus, aber auch der Gesellschafter einer Personengesellschaft haftet für Gesellschaftsschulden persönlich mit seinem Privatvermögen. Lässt man sich nicht frühzeitig von Experten beraten, so kann dies den persönlichen Ruin und den Verlust des gesamten privaten Vermögens zur Folge haben.

Hilfloser Schuldner

Nicht zuletzt als betroffener Schuldner ist man dem Gutdünken des Insolvenzverwalters ausgesetzt. Als Vertreter der Gläubiger darf er keine schuldnerbegünstigenden Handlungen vornehmen und schon gar nicht den Schuldner zu diesen beraten. So sind die Fälle nicht selten, dass der Schuldner ein gutes Verhältnis zu seinem Insolvenzverwalter pflegt, über die ihm zustehenden Rechte jedoch nicht informiert ist. So kann der Schuldner z.B. auf Antrag auch ohne die Zustimmung des Insolvenzverwalters (nicht abschließend)

  • den ihm zustehenden unpfändbaren Betrag erhöhen lassen
  • einen Teil einer ihm vom Arbeitgeber zugewendeten Abfindung für sich alleine beanspruchen
  • für sein P-Konto einen erhöhten Freibetrag bekommen
  • eine Verkürzung des Insolvenzverfahren für sich erreichen
  • einen gegen ihn gestellten Insolvenzantrag vor der Verfahrenseröffnung wieder abwenden


Diese Rechte zu realisieren gelingt allerdings ebenso nur mit einem Fachmann, der dieselbe Klaviatur beherrscht wie der Insolvenzverwalter und dem Schuldner während des Verfahrens zur Seite steht. Ohne einen solchen ist die Schlacht schon verloren. Es kann daher nicht oft genug gesagt werden, dass jede überschuldete Privatperson, jeder Geschäfts- und Firmeninhaber bzw. Geschäftsführer ohne einen kompetenten und sachkundigen Berater den Schritt in die Insolvenz nicht gehen sollte.

Rufen Sie uns an und erkundigen Sie sich. Sie werden diesen Schritt nicht bereuen.



Warum kampflos aufgeben? Nicht mit uns!

In all den eben geschilderten Fällen verlangt der Insolvenzverwalter von Gläubigern genau wie von den Schuldnern oftmals Dinge, die längst nicht alle zulässig sind und deren Rechtmäßigkeit unbedingt einer Prüfung unterzogen werden sollte.

Leider ist es noch immer gängige Praxis, dass viele Beteiligte sofort klein beigeben und dem Verwalter kampflos das Feld überlassen, sobald dieser nach der Verfahrenseröffnung die Bühne betritt. Die Angst vor diesem „Übermenschen“ Insolvenzverwalter resultiert wohl nicht zuletzt daher, dass schon die Bezeichnung „Insolvenz“ für viele Menschen furchteinflößend ist. Ebenso ist das Insolvenzrecht noch immer eine weitgehend unbekannte Materie, mit der ein Großteil der Rechtsanwälte eine direkte Konfrontation scheut und „nichts zu tun“ haben möchte.

Die verbreitete Meinung, dass man dem Insolvenzverwalter hilflos ausgesetzt und zur Rückzahlung sämtlicher Zahlungen verpflichtet ist, ist jedoch falsch. Die Gesetzessystematik und Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung und zur Gesellschafterhaftung ist mannigfaltig und für den Laien nur schwer durchschaubar. Schon deshalb muss ein Experte eingeschaltet werden. Darüber hinaus ergingen, gerade in jüngster Zeit, zahlreiche Gerichtsentscheidungen und Urteile, die zugunsten der betroffenen Gläubiger entschieden wurden. Man muss diese allerdings kennen, wenn man sich erfolgreich zur Wehr setzen und Gegenrechte geltend machen möchte.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns! Wir zeigen Ihnen einen Weg, wie Sie Ihr mühsam erkämpftes Geld behalten können. Wir kämpfen auf derselben Ebene wie der Insolvenzverwalter, prüfen für Sie die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

 

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