Insolvenzverwalter/Treuhändertätigkeit


Die Insolvenzordnung verlangt, dass der Insolvenzverwalter sein Amt höchst persönlich ausübt und die Leitentscheidungen im Verfahren selber trifft. Auch sollte der Insolvenzverwalter zumindest das erste Gespräch  mit „seinen“ Schuldnern selbst wahrnehmen und diese persönlich kennenlernen. Bei Einführung der Insolvenzordnung vor rund zwanzig Jahren war dies regelmäßig der Fall. Damals waren wenige örtliche, oft kleinere  Kanzleien mit der Abwicklung betraut, die die Schuldner wie ihre Mandanten kannten und fair behandelten.

In den letzten Jahren werden jedoch sämtliche Insolvenzverfahren durch oft bundesweit tätige Großkanzleien mit mehreren hundert Mitarbeitern abgewickelt. Die persönliche Betreuung durch den Insolvenzverwalter ist hier nicht möglich, die Verfahren werden auf sogenannte „Schattenverwalter“ und einfache Sachbearbeiter delegiert. Als Schattenverwalter bezeichnet man Personen, die die gesamten Verfahren alleine abwickeln, Schriftsätze vorbereiten und verfahrensleitende Maßnahmen ergreifen. Der Insolvenzverwalter selbst, der oft an einem Tag durch mehrere Bundeländer reist, unterschreibt nur noch die vorgefertigten Schreiben, hat aber zum Verfahren selbst keinen Bezug. Nicht selten werden Gespräche mit den Schuldnern entweder gar nicht oder nur per Telefon oder Skype in wenigen Minuten durchgeführt. Die Schuldner werden dabei mit wichtigen Fragen und Problemen alleine gelassen.

Diese leider mehr und mehr gängige Praxis machen wir uns nicht zu Eigen. Sie widerspricht unserem Bestreben, zu unseren Mandanten und zu „unseren“ Schuldnern ein persönliches Vertrauensverhältnis aufzubauen. Herr Rechtsanwalt Plessow, Fachanwalt für Insolvenzrecht, führt alle Gespräche in den ihm zugeteilten Verfahren in den bayernweiten Zweigstellen selbst durch. Die Verfahrensabwicklung überwacht er persönlich ohne zwischengeschaltete Mittelsmänner. Er wird dabei freilich von erfahrenen und kompetenten Sachbearbeitern und Rechtsanwälten unterstützt. Dennoch ist die stetige und jederzeitige persönliche Erreichbarkeit stets garantiert.

Als gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Plessow bestrebt, den Belangen aller Beteiligten gerecht zu werden. Er legt großen Wert darauf, für Schuldner, Gläubiger und weitere Beteiligte stets erreichbar zu sein und vorhandene Fragen in den Grenzen seiner Neutralität zu beantworten.

Bei der Umsetzung dieser Ziele wird er tatkräftig unterstützt durch ein Team kompetenter Mitarbeiter. Durch die Spezialisierung und die regelmäßige Fortbildung aller Mitarbeiter ist es möglich, auch größere Verfahren abzuwickeln.

 

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Als spezialisierte Schuldnerberatung und Fachanwaltskanzlei für Insolvenzrecht und ESUG garantieren wir Ihnen, auch Sie innerhalb von einem halben Jahr vollkommen zu entschulden.

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