Spezialisierung auf das Insolvenzrecht – der Erfolg gibt uns recht


Im deutschen Rechtssystem gibt es ungefähr 100 Rechtsgebiete, welche sich wiederum in weitere Teilgebiete untergliedern. Das juristische Studium umfasst nur einen kleinen Teil davon, den Großteil der deutschen Gesetze muss sich der deutsche Jurist im Eigenstudium beibringen. All diese Normen sind ständigen Änderungen unterworfen, die einen mehr, die anderen weniger. Wenn man also nur die Gesetzesnovellen in einem Rechtsgebiet verfolgen und dieses richtig beherrschen möchte, muss man sich diesem allein verschreiben und sich ausschließlich diesem widmen.

Es ist daher nicht ratsam und auch gefährlich, als „Allgemeinanwalt“ die Bearbeitung sämtlicher Rechtsfragen anzubieten, wie es von vielen Rechtsanwälte immer noch angeboten wird. Es mag gute und begabte Juristen sicherlich geben, doch auch diese vermögen die riesige Flut der Vielzahl von Gesetzesnormen nicht zu überblicken. Ähnlich wie in der Medizin sollten Ratsuchende unbedingt einen Fachmann konsultieren, der den im Frage stehenden Problemkreis schnell überblickt.

Rechtsanwalt Timo Plessow hat schon seit Beginn seiner Tätigkeit erkannt, dass es wenig Sinn macht, sein Glück als Allgemeinanwalt zu versuchen. Schon vom ersten Tag an hat er sich dem Insolvenzrecht gewidmet und sich auf dieses spezialisiert. Auch heute wird die Qualität unserer Arbeit in hohem Maße gewährleistet. Jeder unserer Anwälte und Berater absolviert im Jahr mindestens 15 Stunden für Fortbildung. Sie können sicher sein, dass wir die aktuelle Rechtsprechung kennen und stets Antworten auf Ihre Fragen haben, wenn es um das Insolvenzrecht geht.