Unternehmenssanierungen ohne Insolvenzverfahren


Professionelle Beratung vom Fachanwalt und Schuldnerberater

Man gesteht es sich als Unternehmensinhaber oder sogar -gründer oftmals nicht ein, dass man rote Zahlen schreibt. In nicht wenigen Fällen wird nur noch „dahingewirtschaftet“, weil der Steuerberater keine Leistungen mehr erbringt und keine wirtschaftlichen Auswertungen mehr vorliegen. Auch wird die sich anbahnende Krise zuweilen nicht gleich wahrgenommen, weil ein Betrieb z.B. durch Aufdeckung stiller Reserven hohe Gewinne erzielt, die jedoch keine Auswirkungen auf die vorhandene Liquidität haben. Der betriebliche Cash Flow wird nur noch über Kredite und sonstiges Fremdkapital aufrechterhalten. In nicht wenigen Fällen geben die Firmeninhaber ihr letztes Hab und Gut an die Banken und verpfänden es, um neue Geldmittel zu bekommen. Mehr oder weniger unbewusst drehen sie sich im Hamsterrad weiter.

Dieses Schreckensszenario muss aber nicht sein. Wenn Sie als Unternehmer/Selbständiger in eine Krise geraten sind, sollten Sie frühzeitig handeln. Je früher die Notlage erkannt wird und geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden, desto eher bestehen Chancen einer effektiven Sanierung.   Damit das Ganze gelingt und Sie von Banken und Geldgebern auch ernst genommen werden, sollten Sie sich in jedem Fall einen Experten an Ihre Seite holen, der Sie bei den verschiedenen Alternativen begleitet.

Das von allen schlechtgeredete Insolvenzverfahren muss nicht immer die Lösung sein. Es gibt die Möglichkeiten der außergerichtlichen Schuldenbereinigung ohne die Einbeziehung des Gerichts. Verhandlungen mit wichtigen Gläubigern können bereits Wunder wirken, wenn diese seriös und glaubhaft mit entsprechendem Fachwissen geführt werden. Bei (Kapital)gesellschaften kann oft die Zuführung weiteren Kapitals bzw. die Übernahme von Gesellschaftsanteilen durch einen solventen Dritten eine Lösung darstellen (sog. Share Deal). Auch Einzelfirmen lassen sich durch Übertragung auf einen neuen Rechtsträger komplett oder nur teilweise (Asset Deal) übertragen und mit entsprechenden Vergleichsverhandlungen sanieren. Trotzdem ist hier höchste Vorsicht geboten, denn es gibt nicht wenige Normen, die eine gesetzliche Schuldübernahme beinhalten (§ 613 a BGB, § 325 HGB etc.). Hier kann also ganz schnell am eigentlichen Ziel „vorbeisaniert“ werden, wenn man sich den falschen Berater sucht.

 

Gibt es keine außergerichtliche Sanierungsmöglichkeit, so ist der Weg in das gerichtliche Insolvenzverfahren lange nicht so schlimm, wie es Medien und Presse propagieren. Auch das Insolvenzverfahren ist in seinen Grundzielen auf Sanierung und nicht auf Zerschlagung ausgerichtet. Es bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, ein Unternehmen wieder auf eigene Füße zu stellen. So kann man sich z.B. von Dauerschuldverhältnissen eher lösen, Mietverträge können einfacher gekündigt und beendet werden, Lohnzahlungen laufender Betriebe werden durch das sogenannte Insolvenzausfallgeld vom Staat übernommen. Im Insolvenzverfahren vorgenommene Unternehmenskäufe haben den großen Vorteil, dass der Erwerber nicht die Schulden des Veräußerers übernimmt. Die Übertragung eines Betriebes im laufenden Insolvenzverfahren ist somit eigentlich der viel sicherere Weg, den viele wegen der unzähligen kursierenden Vorurteile nur nicht beschreiten möchten.


Was ist also wann zu tun?

Sie haben eben gelesen, wie wichtig es ist, bei dieser sensiblen Problematik jemanden mit ins Boot zu nehmen, der sich seriös, diskret und engagiert für Ihre Belange einsetzt. Entscheiden Sie sich für uns, so sollten Sie bei den ersten Anzeichen einer sich anbahnenden Krise umgehend einen Beratungstermin in einer unserer Zweigstellen oder an Ihrem Wohn- bzw. Geschäftssitz mit uns vereinbaren. Auf Wunsch kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause. Wir nehmen uns in einer umfangreichen persönlichen Beratung ausgiebig für Sie Zeit. Der persönliche Kontakt zum Rechtsanwalt für Insolvenzrecht bzw. zur spezialisierten Schuldnerberatung vor Ort ist hier von entscheidender Bedeutung, um einerseits schnell handeln zu können und andererseits wieder ein wenig die Sonne durch den grauen Vorhang scheinen zu sehen.

Im ersten Termin nehmen wir zunächst den Sachverhalt auf, der hinter den Problemen steht, und prüfen, ob eine Entschuldung auch ohne Insolvenzverfahren in Betracht kommt. Dies ist erstaunlich oft der Fall. Wir klären intensiv über die Möglichkeit einer Unternehmenssanierung ohne ein Insolvenzverfahren auf und weisen auf wichtige Punkte und Fragestellungen hin. Oft können Risiken im Vorfeld durch entsprechendes Handeln und fachkundige Beratung vom Fachanwalt ausgeräumt werden. Wir verfügen über ein großes Netzwerk von Investoren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und weiteren fachkundigen Kooperationspartnern, auf das wir bei Bedarf zurückgreifen können. Auch blicken wir mit Stolz zurück auf über fünfzehn Jahre Praxiserfahrung, die wir in der persönlichen Beratung gerne an unsere Mandanten weitergeben.

Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr Unternehmen (drohend) zahlungsunfähig oder überschuldet ist, erstellen wir Ihnen gerne ein entsprechendes Gutachten unter Hinzuziehung der hier einschlägigen Überschuldungs- bzw. Liquiditätsbilanz und beraten Sie, wie eine eingetretene Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit wieder beseitigt werden kann.

 

Bestätigt sich die drohende/eingetretene Zahlungsunfähigkeit, führen wir im weiteren Schritt auf Wunsch die Vergleichsverhandlungen mit den Beteiligten durch, suchen nach potentiellen Interessenten für Ihr Unternehmen und entwerfen einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Vergleichsvorschlag, mit welchem eine Fortführung des Unternehmens dann problemlos möglich ist und ein Neustart gelingt. Nicht selten müssen auch Umstrukturierungsmaßnahmen im Betrieb ergriffen werden, die wir Ihnen aufzeigen und besprechen werden.

Für den Fall des Insolvenzverfahrens bereiten wir für Sie den Insolvenzantrag vor und stellen die erforderlichen Unterlagen zusammen. Wir begleiten Sie im laufenden Verfahren und machen uns dafür stark, dass Sie ihr Unternehmen weiterhin behalten können, falls Sie dies wünschen.

Ziehen Sie den grauen Vorhang beiseite und schauen Sie getrost in die Zukunft.

 

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