Schuldnerberatung/Durchführen eines außergerichtlichen Einigungsversuchs


Wir sind stets für Sie da, setzen uns für Sie ein und führen engagiert die Verhandlungen, um das Insolvenzverfahren zu vermeiden

Sind Sie angestellt beschäftigt und waren nicht ehemals einmal selbständig, so können Sie ein Verbraucherinsolvenzerfahren nur dann einleiten, wenn Sie zuvor ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren erfolglos durchgeführt haben. Der Gesetzgeber bezweckt damit eine Reduzierung der Zahl der Insolvenzverfahren, indem die Schuldner zunächst zu ernsthaften Vergleichsversuchen quasi gezwungen werden. Zudem vermag nur eine geeignete Stelle i.S.d. § 305 InsO einen solchen gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch zu bescheinigen. Solche Institutionen sind Rechtsanwälte, Steuerberater oder staatliche Stellen wie Caritas oder Diakonie.

Aber auch wenn Sie (ehemals) selbständig sind, kann eine Planlösung losgelöst vom Gericht viele Vorteile bieten. Man spart eine Menge Zeit, da eine außergerichtliche Schuldenbereinigung bei effektiver Durchführung lediglich einen Zeitraum von rund drei bis vier Monaten in Anspruch nimmt, ein reguläres Insolvenzverfahren auch nach neuem Recht drei Jahre dauert. Wenn man hier sensibel vorgeht, kann man Pfändungen und Schufa-Eintragungen zumindest aufschieben oder sogar vermeiden. Die öffentliche Bekanntmachung im Internet, die quasi jedem die Kenntnis des Insolvenzverfahrens zugänglich macht, entfällt ebenso. Wichtige Verträge können erhalten bleiben.

Eine solche Planlösung mit allen Beteiligten ist allerdings nur dann zu erreichen, wenn man die Vergleichsverhandlungen ernsthaft und mit etwas juristischem Know-how führt. Ein Laie kann keine solchen Verhandlungen führen, da es keineswegs ausreicht, die Gläubiger anzuschreiben und um Stundung oder Ratenzahlung zu bitten. Der Vergleich mit dem Insolvenzverfahren, dessen Szenario im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren so genau wie möglich aufzuzeigen ist, wird nur dann gelingen, wenn er von jemandem dargestellt wird, der sich in der Insolvenzordnung, dem Gerichtskostengesetz und der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) entsprechend auskennt. Dies sind in der Regel nur ganz wenige, im Insolvenzrecht geschulte Rechtsanwälte oder Fachpersonal. Scheitern die Planverhandlungen, weil nicht alle Beteiligten dem schuldnerischen Vorschlag zustimmen, so kann ein gerichtliches Verfahren zur Ersetzung der fehlenden Zustimmungen eingeleitet werden. Auch dieser Trick ist nur den wenigsten Schuldenberatern bekannt.

Scheitern die Vergleichsverhandlungen dann dennoch, weil z.B. ein Mehrheitsgläubiger ablehnt, so bleibt immer noch der Weg über den Insolvenzplan. Bei dieser Variante ist zwar das Insolvenzverfahren zu eröffnen, die Möglichkeiten, obstruierende Gläubiger zur Zustimmung zu bewegen, sind allerdings erheblich größer. Das Ziel, das reguläre Insolvenzverfahren um Jahre zu verkürzen, kann also in fast allen Fällen realisiert werden.

 

Rechtsanwalt Timo Plessow ist quasi seit Einführung der neuen Insolvenzordnung im Bereich der Schuldnerberatung tätig und hat selbst Musterpläne entworfen für Verbände und karitative Organisationen. Sämtliche Gesetzesänderungen und Reformen hat er in dieser Zeit miterlebt und hat diese umgehend in die von ihm gefertigten Pläne eingearbeitet. Sie sind mit uns also immer „up to date“ und auf dem neusten Stand! Eine Vielzahl von Insolvenzverfahren konnte Anwalt Plessow auf diese Weise bereits vermeiden.

Wir beraten Sie zunächst ausführlich und ohne jedweden Zeitdruck über die Möglichkeiten eines auf Ihre individuellen Bedürfnisse konzipierten Schuldenbereinigungsplans. Die sich anschließenden Planverhandlungen führen wir für Sie engagiert und kämpfen für Ihre Interessen. Sollte ein außergerichtliches Planverfahren scheitern, vertreten wir Sie im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren und leiten für Sie in enger Zusammenarbeit bei Gericht die entsprechenden und notwendigen Schritte ein. Sollte ein Insolvenzverfahren beantragt werden - weil die Planverhandlungen endgültig scheitern oder weil dies vom Mandanten ausdrücklich gewünscht wird - begleiten wir Sie durch das Verfahren und die sich anschließende Wohlverhaltensperiode.


Es lohnt sich also in jedem Fall, die Hilfe unserer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei in Anspruch zu nehmen.

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