Kontaktieren Sie uns bitte über unser
Rechtsanwalt für Insolvenzanfechtung
Neben anderen Schwerpunkten des Insolvenzrechts hat sich die Kanzlei Plessow Rechtsanwälte in den vergangenen Jahren ebenso auf dem Gebiet der Insolvenzanfechtung spezialisiert.
Was bedeutet überhaupt der irreführende Begriff „Insolvenzanfechtung“?
Insolvenzanfechtung – Unwissende können mit diesem Begriff wohl nichts anfangen. Und wenn man sich überhaupt einmal näher mit der Bedeutung dieses Mysteriums auseinandergesetzt hat, ist man in den meisten Fällen selbst schon vom Insolvenzverwalter auf Zahlung einer hohen Summe in Anspruch genommen worden.
In der Tat hat das Anfechtungsrecht weder mit einer Fechtschule noch mit einem mittelalterlichen Schauspiel zu tun. Es handelt sich vielmehr um ein eigenes Rechtsinstitut, das es dem Insolvenzverwalter ermöglicht, im laufenden Insolvenzverfahren von Gläubigern Zahlungen zurückzufordern, die dieser vom Insolvenzschuldner erhalten hat.
Was die meisten nicht verstehen, ist die Tatsache, dass der Anfechtungsgegner die Zahlungen zu Recht erhalten und in keinster Weise gegen geltendes Recht verstoßen hat. Ein unlauteres Verhalten ist nicht Voraussetzung eines Anfechtungsanspruches. Gerade in langjährigen Geschäftsbeziehungen, die oftmals bereits zu Freundschaften gereift sind, erlangen die Kreditgebenden meistens vertraulichen Einblick in die finanziellen Verhältnisse des Schuldners – was dem Insolvenzverwalter Tür und Tor für seinen Rückforderungsanspruch öffnet. Warum soll ein Gläubiger etwas an den Insolvenzverwalter zurückerstatten, was er vorher in völlig legaler Weise durch einen der Rechtsordnung entsprechenden Kauf-, Werk- oder Mietvertrag erhalten hat?
Was sind die Ziele und die Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung?
Die Regeln der Insolvenzanfechtung finden sich in den §§ 129 ff. InsO. Zweck dieses Rechtsinstitutes ist es, das Schuldnervermögen in der Krise vor den schnellen Zugriffen der Gläubiger zu schützen und es stattdessen für die Gläubigergesamtheit im Insolvenzverfahren zu erhalten. Es soll vermieden werden, dass der Schuldner, anstatt ein Insolvenzverfahren einzuleiten, sein Vermögen in der Krise an jene Kreditoren „verteilt“, die sich am hartnäckigsten verhalten und den meisten Druck ausüben.
Die Vorschriften sollen davor schützen, dass
• Gläubiger während der Krise in das Vermögen des Schuldners vollstrecken und daraus befriedigt werden.
• Gläubiger auf einem anderen Weg als dem ursprünglich vereinbarten Befriedigung erlangen.
• der Schuldner in der kritischen Zeit Vermögen verschenkt oder unter Wert verkauft.
• durch verschiedene Handlungen von Schuldner oder Gläubigern auf irgendwelche Weise Vermögen der (späteren) Insolvenzmasse entzogen wird.
Voraussetzungen eines jeden Anspruches des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr des Erlangten sind
• die Benachteiligung der Insolvenzgläubiger.
• die Zahlungsunfähigkeit des Insolvenzschuldner.
• die Kenntnis oder zumindest grob fahrlässige Unkenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners aufseiten des Gläubigers.
Sind diese Voraussetzungen gegeben, so ist der Gläubiger zur Auskehr des Erlangten an den Insolvenzverwalter in der Regel verpflichtet.
Wie verhalte ich mich bei einer Inanspruchnahme aus Insolvenzanfechtung?
Wer mit einem Rückforderungsanspruch des Insolvenzverwalters konfrontiert wird, sollte aber keinesfalls die Flinte ins Korn werfen. Denn derjenige, der sich Rat und Hilfe bei einem Spezialisten holt, hat sehr gute Chancen, zumindest einen großen Teil der Forderung nicht bezahlen zu müssen. Rund 75% aller Anfechtungsrechtsstreite werden ohne ein Gerichtsverfahren durch außergerichtlichen Vergleich erledigt. Eine solche Einigung gelingt jedoch nur, wenn man jemanden auf seiner Seite hat, der sich im Anfechtungsrecht auskennt, der mit dem Insolvenzverwalter auf einer Ebene steht und der von ihm ernst genommen wird.
Warum sollte man in jedem Fall die Hilfe vom Rechtsanwalt für Insolvenzanfechtung bzw. Fachanwalt für Insolvenzrecht suchen?
Zahlreiche Gesetzesreformen ergänzten oder änderten Teile des Rechts der Insolvenzanfechtung, zuletzt die umfangreiche Reform vom April 2017. Fast wöchentlich ergehen neue Urteile und die Rechtsfortbildung schreitet im Rekordtempo immer weiter voran. Auch dies ist ein Grund, weshalb man sich in allen Fragen rund um die Insolvenzanfechtung an einen Fachmann wenden sollte, der sich in dieser komplexen Materie auskennt und die weitere Vorgehensweise steuert.
Wir sind auch in allen Fragen zur Insolvenzanfechtung Ihre richtigen Ansprechpartner. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Timo Plessow hat in seiner langjährigen Berufspraxis einige hundert Gerichtsprozesse erfolgreich geführt und weiß, wie in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht zu agieren ist. Seine dabei gewonnenen Erfahrungen gibt er gerne an seine Mandanten weiter.
Rechtsanwalt Timo Plessow - Ihr Anwalt für Insolvenzanfechtung
Plessow Rechtsanwälte sind in allen Fragen zur Insolvenzanfechtung Ihre richtige Anlaufstelle. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Timo Plessow hat in seiner langjährigen Berufspraxis einige hundert Gerichtsprozesse erfolgreich geführt und weiß, wie in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht zu agieren ist. Er kennt die dazu ergangene und sich täglich fortentwickelnde Rechtsprechung. Seine dabei gewonnenen Erfahrungen gibt er gerne an seine Mandanten weiter.
Wo Sie uns finden
Sie finden unsere Büros in ganz Bayern, unter anderem an folgenden Orten: