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Schuldenfrei schon nach wenigen Monaten
In spätestens einem halben Jahr wieder kreditwürdig mittels Insolvenzplan
Ist sicher, dass ein Unternehmen oder eine Privatperson zahlungsunfähig ist, ist schnelles Handeln unbedingt erforderlich. Entweder man entscheidet sich für eine außergerichtliche Sanierung oder beantragt das Insolvenzverfahren. Ist ein solches eröffnet, dauert dieses an, bis alle Vermögenspositionen verwertet sind. Dies kann recht lange sein. Bei natürlichen Personen dauert es nach der neuen Gesetzesregelung unter normalen Umständen drei Jahre, bis die Restschuldbefreiung erteilt werden kann. Erst nach Ablauf dieser langen Zeit besteht endgültige Gewissheit, dass die vormals bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr eingefordert werden können. Es ist somit für drei Jahre nicht möglich, einen Kredit zu bekommen, geschweige denn ein Girokonto mit eingeräumtem Überziehungskredit. Im einem Insolvenzverfahren ist nur das Führen eines Guthabenkontos möglich. Der Besitz von EC-Karten und sonstigen bargeldlosen Zahlungsmitteln, die das alltägliche Leben so sehr erleichtern, ist dann nicht mehr möglich. Ebenso wird es unmöglich, Handyverträge abzuschließen oder bei Amazon oder sonstigen Onlinehändlern zu shoppen, da diese Unternehmen unmittelbar Zugriff auf die negativen Informationen in der Schufa haben.
Hinzu kommt schließlich noch die Löschungsfrist bei der Schufa, die erst drei Jahre nach endgültiger Begleichung der Forderung abläuft. Eine reelle Kreditwürdigkeit tritt unter normalen Umständen dann frühestens nach sechs Jahren ein. Diesen Zeitraum sollte jeder verkürzen, wenn es ihm irgendwie möglich ist.
Doch damit nicht genug. Während der dreijährigen Insolvenz steht man indirekt ständig unter der Aufsicht des mahnenden Insolvenzverwalters. Vergisst man die Erfüllung seiner insolvenzspezifischen Pflichten, so kann auf Gläubigerantrag die Erteilung der Restschuldbefreiung versagt werden. Und das alles nur, weil man einmal aus Unachtsamkeit vergessen hat, den Insolvenzverwalter über die neue Wohnadresse zu informieren oder den Arbeitsplatzwechsel mitzuteilen.
Was die meisten aber nicht wissen
Es ist bereits in rund sechs Monaten möglich, sich von seinen Schulden zu entledigen.
Dies erfolgt mit einem an spezielle Anforderungen gebundenen Insolvenzvergleich (Insolvenzplan), bei dem bei entsprechend professioneller Ausgestaltung ablehnende Gläubiger überstimmt werden können. Dieser kann so gestaltet werden, dass das Insolvenzverfahren innerhalb kürzester Zeit beendet wird und der Schuldner wesentlich schneller wieder kreditwürdig wird. Der vorher ausgearbeitete Insolvenzplan kann dann in Kraft gesetzt werden, auch wenn nicht alle Beteiligten zustimmen. Ein Insolvenzplan kann für jedwede Art von Schulden erarbeitet werden, gleich, ob diese geschäftlicher oder privater Natur sind. Privatinsolvenzverfahren und Regelinsolvenzverfahren lassen sich also vermeiden.
Unabdingbare Voraussetzung einer solchen besonderen Möglichkeit der Einigung mit den Insolvenzgläubigern ist allerdings, dass der Schuldner einen Geldbetrag aufbringt, mit dem er sich quasi aus dem laufenden Insolvenzverfahren „herauskauft“. Diese Summe muss von dritter Seite stammen, also meist von einem engen Angehörigen, Freund oder auch dem Arbeitgeber. Lässt sich kein solcher Geldgeber finden, scheitert ein Insolvenzplan als Trick für eine schnelle Verfahrensbeendigung in aller Regel aus.
Bei der Ausarbeitung eines solchen Entschuldungskonzepts sollten Sie allerdings unbedingt die Hilfe eines versierten Fachmanns in Anspruch nehmen. Noch immer gibt es nur wenige Spezialisten, die sich in dieser speziellen Materie auskennen. Viele (vor allem staatliche) Schuldnerberatungsstellen haben von dieser Neuerung noch nichts gehört oder wollen sich nicht damit befassen. Auch zeigt die Praxis, dass viele Firmen und Privatpersonen ihre Hausanwälte beauftragen, wenn es um insolvenzrechtliche Fragestellungen geht, getreu dem Motto „altbewährt und gut“. Die wenigsten Anwälte wissen jedoch nicht, was ein Insolvenzplan überhaupt ist und noch viel weniger, wie man einen solchen erstellt.
Kommen Sie zu uns und lassen sich vom Fachmann innerhalb weniger Wochen von sämtlichen Altlasten befreien!
Wir zeigen Ihnen Mittel und Wege, wie Sie es schaffen, mit ein wenig Verhandlungsgeschick, juristischem Know-how und geringen finanziellen Mitteln sich binnen weniger Monate von allen Schulden zu entledigen. Diese Methode ist bei weitem effektiver, günstiger und schneller als die vom Gesetz genannte und fristet trotzdem noch immer ein Schattendasein.
Diese vorzeitige Möglichkeit der Entschuldung gilt unabhängig, ob die Schulden aus einer selbständigen Tätigkeit (Geschäftsbetrieb) resultieren oder privater Natur sind. Ein sicher sehr wichtiger Vorteil ist dabei, dass die Kreditwürdigkeit in kurzer Zeit wieder zurückerlangt wird. Denn die Gläubiger sind nach der vorzeitigen Erteilung der Restschuldbefreiung durch das Gericht verpflichtet, die negativen Eintragungen bei den Auskunfteien löschen zu lassen. Sie erlangen somit auf dem schnellsten Weg Ihre Kreditwürdigkeit wieder zurück.
Sie haben folgende Möglichkeiten, Kontakt mit uns aufzunehmen:
Als spezialisierte Schuldnerberatung und Fachanwaltskanzlei für Insolvenzrecht und ESUG garantieren wir Ihnen, auch Sie innerhalb von einem halben Jahr vollkommen zu entschulden.
Eingehende E-Mails und Anrufe werden umgehend beantwortet. Wir garantieren sofortigen Rückruf bei all Ihren Anfragen und Anliegen innerhalb weniger Stunden.