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Vertretung im Insolvenzverfahren
Als Gläubiger eines Insolvenzschuldners können Sie sich von uns vertreten lassen. In diesem Bereich übernehmen wir insbesondere die ordnungsgemäße Anmeldung von Insolvenzforderungen in die Insolvenztabelle und stellen die Aufnahme in das Verteilungsverzeichnis sicher. Ebenso überwachen wir unredliche Schuldnerinnen und Schuldner und stellen für Sie einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung, sofern es Anlass dazu gibt. Denn auch hier gibt es eine große Trickkiste, wie man unlauteren „Insolvenzschmarotzern“ das Handwerk legen kann. Unter Umständen kann eine Gläubigervertretung auch dann sinnvoll sein, wenn es zu Streit mit dem Insolvenzverwalter über die (unrechtmäßige) Verwertung von Eigentum oder Sicherungsgegenständen kommt, was in der Praxis leider oftmals der Fall ist. Beantragt der Insolvenzverwalter seine Vergütung, die die Insolvenzmasse nicht selten aufzehrt, so gibt es auch hier Möglichkeiten, dies zu überprüfen.
Für Schuldnerinnen und Schuldner dauert nach neuem Recht das Insolvenzverfahren einschließlich der sich anschließenden Wohlverhaltensperiode nicht mehr sechs, sondern nur noch drei Jahre. Bei juristischen Personen gibt es keine Restschuldbefreiung, so dass ein Insolvenzverfahren rein theoretisch unbegrenzt andauern kann. Ein Verfahren kann im besten Fall unproblematisch ablaufen, was meistens bei recht einfachen Privatinsolvenzverfahren ohne große Vermögenswerte der Fall ist. Sobald allerdings Vermögenswerte, Arbeitnehmer oder höhere Außenstände zugunsten der Schuldnerinnen und Schuldner vorhanden sind, stehen Probleme und Zwistigkeiten mit dem Insolvenzverwalter an der Tagesordnung. Dispute über die (fehlende) Zugehörigkeit von Autos zur Insolvenzmasse sind ebenso ein Klassiker, weshalb unsere Hilfe fast regelmäßig in Anspruch genommen wird. Bei Unternehmensinsolvenzen wird nicht selten Vermögen verwertet, welches unpfändbar ist und eigentlich nicht hätte verkauft werden dürfen. Hier müssen Schuldnerinnen und Schuldner dann ihre eigenen Gerätschaften „kaufen“, obgleich ihnen diese schon gehören.
Karitative und kostenlose Beratungsstellen vertreten die Schuldnerinnen und Schuldner immer nur bis zur Verfahrenseröffnung, nicht darüber hinaus. Wieder ein Beispiel, dass kostenlos nicht besser ist. Auch ein Großteil der kommerziellen Berater sieht seine Tätigkeit mit Abgabe des Antrags beim Insolvenzgericht als beendet an. Die eigentlichen eben genannten Fallstricke finden sich aber durchweg alle im laufenden Verfahren. Nicht selten kommt es vor, dass der bestellte Insolvenzverwalter Schuldnerinnen und Schuldnern von der Beauftragung eines Rechtsanwalts für ihre Vertretung abrät mit dem eigennützigen Argument, der Verwalter sei nun ja deren Ansprechpartner. Die Betroffenen haben dann niemanden mehr, der sie rechtlich unterstützt und der die nicht immer ganz koscheren Machenschaften des Insolvenzverwalters überprüft. Sie verkennen, dass der den barmherzigen Helfer suggerierende Verwalter Vertreter der Gläubigergesamtheit ist und sich sogar angreifbar macht, wenn er die Interessen der Schuldnerinnen und Schuldner wahrnimmt.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen, Risiken ausschließen und auch im laufenden Verfahren umfassenden Schutz genießen möchten, so sollten Sie keine Kosten scheuen und die Vertretung im Insolvenzverfahren ins Auge fassen. Unabdingbar ist, dass Ihr Vertreter ein Fachmann ist und dem Insolvenzverwalter „auf Augenhöhe“ begegnen kann. Erfahrungsgemäß kennen sich auch viele Rechtsanwälte nicht in den speziellen Gesetzen des Insolvenzrechts aus und ziehen dann meisten den Kürzeren.
Sie haben folgende Möglichkeiten, Kontakt mit uns aufzunehmen:
Wir garantieren sofortigen Rückruf bei all Ihren Anfragen und Anliegen innerhalb weniger Stunden.