Schuldenfrei schon nach wenigen Monaten
In spätestens einem halben Jahr wieder kreditwürdig mittels Insolvenzplan
In spätestens einem halben Jahr wieder kreditwürdig mittels Insolvenzplan
Wir sind stets für Sie da, setzen uns für Sie
ein und führen engagiert die Verhand-
lungen, um das Insolvenzverfahren zu
vermeiden
Das P-Konto als neue Möglichkeit für
Schuldner, ihr Bankkonto vor den
Zugriffen penetranter Gläubiger zu
schützen.
Der Schuldner kann gut vorbereitet mit eigener Kraft die Krise seines Unternehmens ohne Insolvenzverfahren beseitigen.
Die Insolvenzordnung verlangt, dass der Insolvenzverwalter sein Amt höchst persönlich ausübt und die Leitentscheidungen im Verfahren selber trifft.
Neben anderen Schwerpunkten des Insolvenzrechts hat sich die Kanzlei Plessow Rechtsanwälte in den vergangenen Jahren ebenso auf dem Gebiet der Insolvenzanfechtung spezialisiert.
Bei den Kapitalgesellschaften ist es vor allem die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die sich im Geschäftsleben großer Beliebtheit erfreut. Die Gründe dafür liegen auf der Hand:
Professionelle Beratung vom Fachanwalt und Schuldnerberater.
Kenntnisse im Arbeitsrecht sind für jeden insolvenzrechtlich spezialisierten Rechtsanwalt unverzichtbar. Die Kanzlei Plessow Rechtsanwälte ist daher seit vielen Jahren auch auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig,
Es ist ein Trugschluss zu meinen, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners beschneidet den Gläubiger aller Rechte und man muss sich nur noch mit einer minimalen Quote abfinden.
Unter Insolvenzverfahren versteht man das staatliche Entschuldungsverfahren, das in der Insolvenzordnung (InsO) und deren Nebengesetzen geregelt ist. Es gibt zwei Arten von Insolvenzverfahren. Das Regelinsolvenzverfahren und das Verbraucherinsolvenzverfahren.
Sowohl als Gläubiger eines Insolvenzschuldners, als auch als Schuldnerin bzw. Schuldner können Sie sich von uns vertreten lassen.
Wir retten Ihre Immobilie vor der Zwangsversteigerung.
Als Gläubiger wird man oft vom Insolvenzverwalter für Zahlungen in Anspruch genommen, die man dem Schuldner nur wenige Monate zuvor mit großer Mühe und unter oft persönlichem Einsatz abgerungen hat.
Die Anreise zu einer Gläubigerversammlung bzw. die Ausübung des Stimmrechts in eigener Person ist in den meisten Fällen nicht lohnenswert und sollte unbedingt delegiert werden.