Schuldnerberatung und Insolvenzberatung in Ulm und Neu-Ulm vom Anwalt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sind Sie auf der Suche nach einem kompetenten Partner, der Ihre Interessen vertritt, Ihnen die Angst vor dem Insolvenzrecht nimmt und mit offenen Karten spielt?
Timo D. Plessow Rechtsanwalt Fachanwalt für Insolvenzrecht
Wenn Sie auf unsere Seite gestoßen sind, sind Sie sicherlich in einer Krise. Entweder Sie sind Schuldner und werden mit gelben Briefen bombardiert, der Gerichtsvollzieher ist Dauergast und sieht Sie häufiger als der Getränkelieferservice. Kontopfändungen häufen sich und nachts können Sie vor Sorgen kein Auge mehr schließen. Sie glauben nach wie vor an eine Besserung der finanziellen Situation oder als Selbständiger an die Wiedergesundung Ihrer maroden Firma.
Oder Sie sind Gläubiger einer Forderung und glauben diese als verloren, nachdem sich Ihr Schuldner ins Insolvenzverfahren verabschiedet und der Insolvenzverwalter die Bühne betritt. Sind Sie Eigentümer eines Gegenstandes, an dem Sie dem insolventen Schuldner den Besitz überlassen haben, so ist der Streit mit dem Insolvenzverwalter vorprogrammiert. Sie benötigen jetzt unbedingt einen Fachmann, der in derselben Liga wie der Insolvenzverwalter spielt und Ihre Interessen entsprechend verteidigen kann.
Zeit für die Wende - je eher, desto besser
Das Problem der Stigmatisierung und die Angst vor dem Insolvenzrecht haben sich mittlerweile zwar etwas normalisiert. Schuldnerberater und Sanierungsberater sind wichtiger Bestandteil eines jeden Unternehmen. Wegen der zahlreichen kursierenden Vorurteile warten leider die meisten Betroffenen noch immer viel zu lange, bevor sie zum Anwalt oder zum Fachanwalt für Insolvenzrecht gehen. Sie verkennen die Wichtigkeit, sich so früh wie möglich Hilfe zu holen und offen die „Karten auf den Tisch zu legen“. Je früher man sich professioneller Unterstützung bedient, desto eher besteht die Chance, verfahrene Situationen in den Griff zu bekommen.
Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, Vorurteile auszuräumen und Gerüchten entgegenzutreten, die über das Insolvenzverfahren von oftmals unwissenden Personen verbreitet werden.
Wichtig ist, dass Sie zu der Situation stehen, egal ob als Gläubiger oder als Schuldner. Sie müssen entschlossen sein, alte Zöpfe abzuschneiden. Auch wenn Sie aus den verschiedensten Gründen glauben, von der Fahrbahn abgekommen zu sein, ist eines gewiss: Mit unserer Hilfe bekommen Sie in jedem Fall die Kurve und können im besten Fall den Wagen schließlich sanft ausrollen lassen, bevor größerer Schaden entsteht.
Seit fast 20 Jahren beratend als Fachanwalt für Insolvenzrecht, Rechtsanwalt für Schuldnerberatung und Gläubigerberatung sowie als Insolvenzverwalter tätig.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Timo Dirk Plessow hat unmittelbar im Anschluss an seine Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 die Kanzlei Plessow Rechtsanwälte gegründet. Zunächst war er vornehmlich in der Schuldnerberatung und der Insolvenzberatung tätig. Vom ersten Tag an war es schon damals sein Bestreben, sich ausschließlich auf das Insolvenzrecht und dessen Nebengebiete zu konzentrieren, um Mandanten kompetent und zuverlässig betreuen zu können. Schon früh entstanden Kooperationen mit anderen Anwaltskollegen, damit flankierende Rechtsgebiete und darin auftretende Probleme besprochen und letztlich bewältigt werden können. Die Vorteile dieser Spezialisierung lesen Sie hier.
Seit dem Jahr 2006 wird Anwalt Timo Plessow an derzeit elf bayerischen Insolvenzgerichten regelmäßig zum Insolvenzverwalter bestellt. Im Jahr 2009 bekam er den Titel Fachanwalt für Insolvenzrecht verliehen.
Im Laufe der Jahre ist die Kanzlei stets gewachsen. Heute betreut ein Team von drei Anwälten und fünf erfahrenen Schuldnerberatern Mandanten in ganz Bayern. In unseren Zweigstellen und Büros können jederzeit Termine vereinbart werden, um die persönliche Betreuung zu gewährleisten. Denn nur im Vieraugengespräch zwischen Rechtsanwalt und Mandant kann ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden, das Grundlage für die weitere Zusammenarbeit ist. Auch in Ulm steht nun ein Büro zur Verfügung, an welchem wir Anfragende beraten und Bedürftigen helfen können.
Unsere ersten Schritte
Wir sind bestrebt, bereits beim telefonischen Erstkontakt jedes Hilfesuchenden zu uns eine Ersteinschätzung der augenblicklichen Situation vorzunehmen. Der Mandant und dessen Anliegen stehen bei uns im Vordergrund, ebenso legen wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt zwischen Rechtsanwalt und Mandant als Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Aus diesem Grund erhalten Sie bereits in einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch einen kurzen Überblick über die Methoden der Entschuldung.
Es ist unsere vordringlichste Aufgabe, Ihnen die Angst vor der Überschuldung und deren Folgen zu nehmen und für Sie Lösungswege zu finden. Sie werden sehen, in nahezu jeder noch so ausweglosen Situation gibt es Möglichkeiten, das Schiff wieder in den sicheren Hafen zu navigieren.
Sie erhalten von uns in einem kostenlosen telefonischen Erstgespräch mit dem Rechtsanwalt:
eine kurze Einschätzung Ihrer augenblicklichen Situation.
ggfls. Ratschläge über erste Sofortmaßnahmen.
Im Rahmen der Schuldnerberatung und Insolvenzberatung Hinweise auf die Voraussetzungen für eine kostenlose Beratung und Regulierung Ihrer Schulden.
Vereinbarung eines persönlichen Gesprächstermins in einem unserer Büros oder bei Ihnen zu Hause.
Ein Kurzüberblick über unser Leistungsspektrum
Beratung von Gläubigern im Hinblick auf verloren gegangene Forderungen, Beratung von Sicherungsgebern zur Verfolgung ihrer Rechte
Sind Sie Gläubiger einer Forderung gegen einen insolventen Schuldner oder haben Sie dem Schuldner in Ihrem Eigentum stehende Gegenstände zur Nutzung überlassen? Oder haben Sie Waren unter Eigentumsvorbehalt verkauft? Wenn plötzlich der Insolvenzverwalter die Bühne betritt, können sich die Fronten schnell verhärten. Hier ist zudem Eile geboten, da der Insolvenzverwalter berechtigt ist, Ihr Eigentum zu veräußern, wenn er davon keine Kenntnis hat.
Lesen Sie hier, warum es sich lohnt und sogar dringend erforderlich ist, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zumindest eine vergleichsweise Regelung kann immer getroffen werden, wenn entsprechend kompetent argumentiert wird.
Streitigkeiten und Auseinandersetzungen mit dem Insolvenzverwalter, Anfechtungsprozesse, Insolvenzanfechtung
Haben Sie einen säumigen Schuldner immer wieder gemahnt und von diesem, möglicherweise unter Druck, Zahlungen erhalten, so ist die Gefahr groß, dass in einem sich anschließenden Insolvenzverfahren der Insolvenzverwalter die Hand aufhält und zur Kasse bittet. Bei der sogenannten Insolvenzanfechtung stehen oftmals beträchtliche Summen im Raum, die ein wirtschaftliches Unternehmen in große Schwierigkeiten oder gar in den Ruin treiben können. Lassen Sie bitte nicht gleich die Flügel hängen, wenn Sie vom Insolvenzverwalter ein Schreiben bekommen. Auch dieser kocht nur mit Wasser und fordert oftmals falsche und viel zu hohe Beträge. Mit uns haben Sie einen Spezialisten an Ihrer Seite, der die Insolvenzordnung kennt und mit dem Insolvenzverwalter auf eine Ebene kämpft. Gehen Sie ruhig auf Konfrontation, im Ergebnis wird es sich immer lohnen. Für weitere Infos lesen Sie bitte hier.
Insolvenzverwaltung
Rechtsanwalt und Fachanwalt Plessow wird an elf bayerischen Gerichten zum Insolvenzverwalter bestellt. Primäres Ziel ist hierbei, die Unternehmen zu sanieren oder zu veräußern anstatt zu zerschlagen. Ebenso möchte Rechtsanwalt Plessow jeden Schuldner persönlich sehen.
Schuldnerberatung und Insolvenzberatung bei Regelinsolvenzverfahren und Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenzverfahren) vom Anwalt für Insolvenzrecht und Rechtsanwalt für Schuldnerberatung
Häufen sich Kontopfändungen, Lohnpfändungen und Mahnschreiben und merken Sie, dass am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig bleibt, dann sollten Sie nicht mehr lange zögern und sich umgehend Rat von unserer Schuldnerberatung bzw. Insolvenzberatung holen.
Innerhalb der Schuldnerberatung analysieren wir zunächst ihre finanzielle Situation und zeigen Ihnen auf, wie Sie effektiver haushalten können. Ein kleiner steuerfreier Nebenjob kann schon zu einer erheblichen finanziellen Entlastung verhelfen. Ebenso kann durch die Kündigung einiger unnötiger Dauerschuldverhältnisse die Liquidität in beträchtlichem Rahmen vergrößert werden.
Die Insolvenzberatung befasst sich schwerpunktmäßig mit den Rechten und Pflichten des Schuldners im laufenden Insolvenzverfahren und der sich anschließenden Wohlverhaltensperiode. Ebenso deren Gegenstand ist die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens nach fünf bzw. drei Jahren oder nach nicht einmal einem Jahr. Hier lesen Sie, wie wir vorgehen.
Auf unserer wegen der großen Nachfrage extra eingerichteten Internetseite www.schuldnerberatung-bayernweit.de lesen Sie ebenso alles zum Thema Entschuldung, Insolvenzberatung und Schuldenberatung.
Begleitung durch das Insolvenzverfahren
Egal ob Privatinsolvenzverfahren (Verbraucherinsolvenzverfahren) oder Regelinsolvenzverfahren, wir vertreten Sie in allen Varianten des Insolvenzverfahrens und verhelfen Ihnen als Schuldner zu Ihren Rechten. Auch der Insolvenzverwalter kocht nur mit Wasser und ist an Recht und Gesetz gebunden. Trotzdem sollten Sie jemanden an Ihrer Seite haben, der auf einer Ebene mit dem Insolvenzverwalter steht und für Ihre Rechte kämpft.
Seit dem Jahr 2012 hat der Gesetzgeber das Recht des Schuldners auf ein Bankkonto zementiert. War vorher das Führen eines Girokontos nach einer eingegangenen Pfändung nahezu unmöglich, so verschafft das ab 2012 eingeführte Pfändungsschutzkonto (sog. P-Konto) uneingeschränkten Zahlungsverkehr auch nach einer eingegangenen Kontopfändung. Hat der Gepfändete Unterhaltsverpflichtungen für Familienangehörige, so muss er sich allerdings eine P-Konto Bescheinigung ausstellen zu lassen, um in den Genuss eines höheren Freibetrages zu kommen. Sämtliche Geldeingänge, egal welcher Herkunft, sind auf diesem sogenannten Pfändungsschutzkonto in der bescheinigten Höhe unpfändbar und stehen dem Schuldner uneingeschränkt zur Verfügung.
Bei uns erfahren Sie in einer persönlichen Schuldnerberatung alles über das P-Konto und die P-Konto Bescheinigung.
Probleme mit einer Zwangsversteigerung, Immobilienversteigerung
Haben Sie Ihre Immobilie finanziert und können die Kreditrate nicht mehr stemmen, so ist zunächst an eine Umschuldung zu denken. Gelingt Ihnen dies nicht, ist der Kredit bereits gekündigt und läuft gar schon das Zwangsversteigerungsverfahren, dann sind Sie bei uns richtig. Denn oftmals lassen sich mit den Banken Regelungen treffen, die im Ergebnis dazu führen, dass Sie Ihr sauer verdientes Eigenheim behalten können. Hier erfahren Sie Näheres. Ebenso stellt unsere eigens geschaffene Internetpräsenz www.immobilienanwalt-bayern.de diesen Schwerpunkt unserer Tätigkeiten besonders detailliert dar.
Sanierungsberatung nach dem ESUG (Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren)
Zusammen mit unseren Kooperationspartnern sind wir ihre zuverlässigen Partner, wenn es um die Sanierung von Unternehmen geht, die in die Krise geraten, aber sanierungsfähig sind. Mit dem neuen ESUG hat der Gesetzgeber die notwendigen Werkzeuge für ein Sanierungsverfahren ohne Insolvenz des Schuldners geschaffen. Im Eigenverwaltungsverfahren, einer Unterart des Insolvenzverfahrens, behält der Schuldner die Zügel in der Hand und führt das angeschlagene Unternehmen in Eigenregie mit Hilfe eines Sanierungsberaters weiter. Lediglich ein Sachwalter überwacht das Tun des Schuldners. Das landläufig bekannte „Schutzschirmverfahren“ ist wiederum eine Unterart der Eigenverwaltung und ist in der Praxis eher selten.
Wir sind Ihre kompetenten Sanierungsberater, die wissen, wie diese Werkzeuge erfolgversprechend und zielführend einzusetzen sind.
Sind Sie Gesellschafter oder Geschäftsführer einer GmbH, so ist Ihnen der Begriff Insolvenzverschleppung(shaftung) sicher nicht fremd. Als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ist man einer verschärften Haftung ausgesetzt, was viele bei Gründung der Gesellschaft nicht wissen. Im Vordergrund steht für jeden der Vorteil der beschränkten Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Dieses wird aber recht schnell durchbrochen, wenn man in der Krise der Gesellschaft noch Zahlungen leistet oder Sanierungsmaßnahmen in Eigenregie und ohne kompetente Hilfe ergreift. Wir beraten Sie umgehend, verteidigen Sie gegenüber dem Insolvenzverwalter, der Staatsanwaltschaft oder sonstigen beliebigen Dritten in allen Fragen zum Gesellschaftsrecht. Hier lesen Sie mehr dazu.
Arbeitsrecht in der Insolvenz
Kenntnisse im Arbeitsrecht sind für jeden insolvenzrechtlich spezialisierten Rechtsanwalt unverzichtbar. Die Kanzlei Plessow Rechtsanwälte ist daher seit vielen Jahren auch auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig, insbesondere bei Fällen mit insolvenzrechtlichem Bezug. Im Schnittpunkt von Insolvenzrecht und Arbeitsrecht nämlich treten folgende Fallkonstellationen immer wieder und vermehrt auf: weiteren Informationen zu diesem Thema.
Unsere Kanzlei in Ulm
Bitte hier klicken klicken, damit die Karte geladen wird.
Es werden ggf. persönliche Date wie die IP-Adresse übermittelt, damit die Karte geladen werden kann.
Mit dem Klick erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden!