Immobilie/Eigenheim trotz Insolvenz- oder Zwangsversteigerungsverfahren


Wir retten Ihre Immobilie vor der Zwangsversteigerung

Wer kennt nicht das schwäbische Sprichwort „Schaffe, schaffe, Häusle baue..“?

Auch wenn diese Mundart aus dem Schwäbischen stammt, so wird jeder Bürger, egal aus welchem Bundesland, an seinem eigens erspartem und selbst gebautem Haus hängen. Das traute Heim ist das letzte, was man auch in Zeiten schwerer finanzieller Nöte hergibt oder veräußern möchte. Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen infolge eines unvorhergesehenen Zwischenfalls, so wird jeder Hausbesitzer versuchen, sein Eigenheim vor der Hausversteigerung und vor dem Erstehen eines neuen Eigentümers zu schützen.

Zunächst wird die Bank den notleidenden Kredit kündigen, sofern die Rückstände bereits eine gewisse Höhe erreicht haben. Gelingt es nicht, die Kündigung durch rechtzeitige Zahlung abzuwenden, sollten Sie umgehend einen Fachanwalt für Insolvenzrecht oder eine kompetente Schuldnerberatung aufsuchen. Denn auch hier gilt der Grundsatz, je früher man sich der Situation stellt und professionelle Hilfe in Anspruch nimmt, desto eher können Erfolge erzielt und eine Hausversteigerung vermieden werden.

Wir können Ihnen aber auch in dieser höchst prekären Situation Wege und Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie Ihr sauer verdientes Eigenheim vor dem Zugriff der Gläubiger schützen. So ist es auch im laufenden Zwangsversteigerungsverfahren möglich, nach einem Vergleich mit dem Gläubiger dieses sofort einzustellen. Weiterhin kann ein ohnehin schon lange dauerndes Zwangsversteigerungsverfahren mit gewissem Fachwissen erheblich in die Länge gezogen werden, um für die Betroffenen Schuldner ein befriedigendes Ergebnis erzielen zu können. Auch prüfen wir die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung des Kreditvertrages und der Rückforderung eventuell zuviel bezahlter Zinsen und anderer Schadensersatzansprüche gegen die Banken, nachdem der Bundesgerichtshof in den letzten Jahren einige bahnbrechende Urteile zugunsten der Verbraucher gefällt hat.

 

Unser Vorgehen ist denkbar einfach: Als professionelle Schuldnerberatung ist es unser vornehmliches Ziel, Ihren Immobilienbesitz zu erhalten und trotzdem die Schuldenlast von Ihnen zu nehmen. In vielen Fällen ist dies möglich. Wir verfügen über ein großes Netzwerk an Immobilienmaklern, Sachverständigen, Architekten und Kreditgebern, mit deren Hilfe der Verkauf bzw. die Umschuldung auch schwer veräußerbarer Immobilien kein Problem ist. Sollte es nicht möglich sein, Ihr Haus für Sie als Wohnort zu retten, so gelingt uns nahezu immer ein freihändiger Verkauf. Im Anschluss verhandeln wir – ebenso immer mit großem Erfolg - für Sie über die Befreiung von Ihren Restschulden mit der finanzierenden Bank.  Herr Rechtsanwalt Plessow hat als Insolvenzverwalter und erfahrener Fachanwalt auf diese Weise schon für viele Betroffene die Existenz gerettet und ihnen den Start in ein neues Leben ermöglicht.

Um mit Gläubigern und Kreditgebern „auf einer Ebene“ verhandeln zu können, ist einiges juristisches Know How erforderlich, über welches wir nach langer Praxiserfahrung verfügen. Eine Vielzahl hochverschuldeter Immobilienbesitzer konnten wir vor der Zwangsenteignung im Versteigerungsverfahren bewahren. Selbst im laufenden Insolvenzverfahren ist es möglich, die Immobilie für den Schuldner zu erkämpfen.

Sollten Sie sich in einer solchen verzweifelten Situation befinden und möchten ein Entschuldungs- oder gar ein Insolvenzverfahren durchführen, obgleich eine Immobilie in Ihrem Eigentum steht, so sind wir es, die Ihnen helfen können. Sie können sich sorglos zurücklehnen, alle Verhandlungen mit den Kreditoren und den übrigen Beteiligten werden von uns als erfahrender Schuldnerberatung übernommen. Wir führen Ihnen verschiedene Alternativen vor Augen,  wie Sie Ihr Eigenheim vor dem Zugriff der Gläubiger retten können. Wir sind für Sie da. Sofort. Zuverlässig. Vor Ort.


Weiteres werden wir in einem persönlichen Gespräch detailliert erörtern.

 

Sie haben folgende Möglichkeiten, Kontakt mit uns aufzunehmen:

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Als spezialisierte Schuldnerberatung und Fachanwaltskanzlei für Insolvenzrecht und ESUG garantieren wir Ihnen, auch Sie innerhalb von einem halben Jahr vollkommen zu entschulden.

Eingehende E-Mails und Anrufe werden umgehend beantwortet. Wir garantieren sofortigen Rückruf bei all Ihren Anfragen und Anliegen innerhalb weniger Stunden.