Sehr kompetent und hilft auch mit Empfehlungen weiter, falls man ein Problem hat, das nicht zu seinem Fachgebiet gehört. Herr Plessow geht sogar noch einen Schritt weiter und stellt direkt den Kontakt zum bestmöglichen Spezialisten her.
Positiv: Preis-Leistungs-Verhältnis, Professionalität, Qualität, Reaktionsschnelligkeit bei Anfragen
Wir hatten Herrn Plessow als kompetenten, herzlichen und aufrichtigen Rechtsanwalt kennen gelernt. Man kann Herrn Plessow und seinem Team nur die höchste Auszeichnung geben. Nach mehr als zwei Jahren ungewisse Zukunft, hatte Herr Plessow mit viel Engagement und immer aufmunternden Worten die Insolvenz erfolgreich abgewendet. Herrn Plessow und sein Team kann man nur empfehlen. Herzlichen Dank und alles Gute an Sie und an Ihr ganzes Team. 😃😉😄⭐⭐⭐⭐⭐⭐
Positiv: Preis-Leistungs-Verhältnis, Professionalität, Qualität, Reaktionsschnelligkeit bei Anfragen
Danke, lieber Herr Plessow, für die Ihr Engagement und Ihr Können! Vom Erstkontakt am Telefon über den freundlichen Empfang bis zum ausführlichen, sehr informativen und zielorientierten, persönlichen Gespräch mit Ihnen bin ich sehr zufrieden und überzeugt, mit Ihnen genau den richtigen Anwalt - nebst TOP-Team - an meiner Seite zu wissen. Alle meine Fragen wurden ausführlich und ohne Zeitdruck mehr als beantwortet! Von Herzen - und aus persönlicher Überzeugung - empfehle ich Sie und Ihre Kanzlei von Herzen weiter! Ich freue mich schon auf den nächsten Schritt unserer Zusammenarbeit! Mit den besten Grüßen bis zum nächsten Kontakt!
Plötzlich eintretende Ereignisse können das Leben von heute auf morgen verändern
Timo D. Plessow Rechtsanwalt Fachanwalt für Insolvenzrecht
Eine Ehescheidung, eine plötzliche Gesetzesänderung oder die Insolvenz des Hauptauftraggebers – alle diese oftmals unerwartet auftretenden Ereignisse können für den Alltag fatale Folgen haben: Man gerät schneller als man denkt in ein Karussell von Schulden, das sich immer schneller dreht und das Aussteigen schließlich nicht mehr ermöglicht.
Selbst wenn man versucht, mit Banken und Gläubigern zu verhandeln, Zahlungsziele hinauszuschieben und Rückstände in Raten zu bezahlen, braucht man sehr viel Geschick und Durchhaltevermögen, um wieder zurück aus der finanziellen Schieflage auf die gerade Bahn zu finden. Den wenigsten gelingt dies. Stattdessen investiert man immer noch mehr in den bereits verschuldeten Betrieb, beleiht sein Eigenheim oder verpfändet seine letzte Habe an vermeintlich wichtige Geschäftspartner, um diese geduldig zu stimmen.
Weil man über Zahlungsschwierigkeiten und Schulden genauso wenig spricht wie über seine Finanzen, versuchen die meisten, die Probleme geheim zu halten und kämpfen oft jahrelang mit den Schulden, ohne sich professionelle Hilfe zu holen. Alles, was mit dem Begriff Insolvenz in Zusammenhang steht, ist leider noch immer ein Tabuthema. Daher kämpfen häufig auch Gläubiger nicht um ihre Rechte, wenn einer ihrer Schuldner in Zahlungsschwierigkeiten gerät oder gar das Insolvenzverfahren beantragt. Stattdessen werden die Forderungen viel zu oft ausgebucht und abgeschrieben. Tritt schließlich der Insolvenzverwalter an einen heran und fordert einen stattlichen Geldbetrag, resigniert man ebenso und bezahlt nach dem Motto, „nur nicht an die Öffentlichkeit dringen lassen.“
Leider kursieren über das Insolvenzrecht noch immer diese Vorurteile. Dabei gilt in allen der eben genannten Beispielsfällen: Je eher man die Hilfe eines Fachmanns, eines Fachanwalts für Insolvenzrecht oder einer zertifizierten Schuldnerberatung in Anspruch nimmt, desto schneller und eher lassen sich Krisen bewältigen und notleidende Forderungen realisieren.
Plessow Rechtsanwälte – seit fast 20 Jahren ausschließlich im Insolvenzrecht tätig
Plessow Rechtsanwälte ist eine seit fast 20 Jahren ausschließlich auf das Insolvenzrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Timo Dirk Plessow gründete im Jahr 2003 unmittelbar nach seiner Zulassung zum Rechtsanwalt die Kanzlei, dessen Namen sie bis heute trägt. Dem ursprünglich aus Baden Württemberg stammenden Anwalt war es schon seit dem ersten Tag seiner Tätigkeit an ein großes Anliegen, sich auf ein Rechtsgebiet zu konzentrieren und auf diesem besondere Arbeit zu leisten. Die Kanzlei ist in den Folgejahren kontinuierlich gewachsen. Nachdem er zunächst in der Gläubiger– und Schuldenberatung tätig war, erfolgten ab 2006 regelmäßige Bestellungen zum Insolvenzverwalter, derzeit an elf bayerischen Insolvenzgerichten. Im Jahr 2009 bekam er den Titel Fachanwalt für Insolvenzrecht verliehen.
Rechtsanwalt Plessow hat viele hundert Insolvenzverfahren abgewickelt und gibt die hierbei gewonnene Erfahrung gerne an seine Mandanten in der individuell ausgerichteten Beratung weiter.
Unsere Philosophie - wie wir helfen
Die wenigsten, die unsere Internetseite besuchen, sind in guter Stimmung. Wer einen Anwalt für Insolvenzrecht, einen Schuldnerberater oder einen Insolvenzverwalter sucht, der hat in den meisten Fällen große Sorgen und benötigt neben dem verlässlichen Rechtsanwalt oftmals auch seelischen Beistand. Ein Psychologiestudium hat zwar keiner unserer Anwälte und Berater absolviert. Dennoch sammelten alle im Lauf der Jahre eine große Praxiserfahrung, wie man verzweifelten Menschen wieder zu neuem Lebensmut verhilft.
Ihre Vorteile bei uns!
Durch jahrelange Spezialisierung auf ein einziges Rechtsgebiet, das Insolvenzrecht und dessen Nebengebiete, kann von uns ein hohes Leistungsniveau erwartet werden.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Timo Plessow wird selbst an elf bayerischen Gerichten zum Insolvenzverwalter ernannt und weiß, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Situation was zu tun ist.
Faire und transparente Kostenstruktur: Wir vereinbaren ausschließlich Festpreise, die Sie gerne in Raten begleichen können.
Persönliche Beratung vor Ort: Gerade in dieser Situation der Ungewissheit ist ein Anwalt für Insolvenzrecht als zuverlässiger Partner vor Ort unheimlich wichtig, der Ihnen den Weg zum Ziel ebnet.
Wir weisen Sie auf die Möglichkeit einer kostenlosen Beratung bzw. Betreuung im konkreten Fall hin.
Unsere Leistungen im Überblick
Sehen Sie nachfolgend einen kurzen Überblick über die von uns angebotenen Rechtsdienstleistungen. Schauen Sie aber unbedingt die ausführlichen Informationen im Menü Leistungen auf unserer Webseite an, ein paar Minuten, die sich lohnen. Sämtliche bestehenden Fragen dürften sich nach deren Lektüre beantworten lassen.
Beratung von Gläubigern
Sind Sie Gläubiger einer wertlos geglaubten Forderung, die sich bisher nicht durchsetzen ließ. Der Schuldner verabschiedet sich womöglich noch ins Insolvenzverfahren? Keinesfalls sollten Sie die Forderung gleich abschreiben und ausbuchen. Denn mit ein bisschen juristischem Geschick und ein wenig Ausdauer kann man auch wertlos geglaubte Forderungen zumindest zum Teil realisieren. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht melden wir Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter an, nehmen Ihre Rechte im Verfahren wahr und überwachen unkooperative Schuldner, die glauben, ohne viel Aufwand Restschuldbefreiung „zum Nulltarif“ zu bekommen. weitere Infos.
Insolvenzverwaltung
An insgesamt zwölf bayerischen Insolvenzgerichten. Der persönliche Kontakt zum Schuldner steht dabei ebenso im Vordergrund wie die Sanierung von Unternehmen, statt diese zu zerschlagen. Hier erfahren Sie mehr.
Schuldnerberatung, Insolvenzberatung
Beratung von Firmen und Privatpersonen sowie Geschäftsführern bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, Erstellen von außergerichtlichen und gerichtlichen Sanierungskonzepten (Insolvenzplan), Beratung von Schuldnern mit dem Ziel, diesen einen besseren Umgang mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln beizubringen und Schulden abzubauen (klassische Schuldnerberatung), Beratung von Schuldnern im Vorfeld der Einleitung eines Insolvenzverfahrens (klassische Insolvenzberatung). Einrichten eines P-Kontos, Erstellen der P-Konto Bescheinigung. Außergerichtliche und gerichtliche Sanierungenvom Rechtsanwalt zur Überwindung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. weiter
Wegen der großen Nachfrage wurde zum Thema Schuldnerberatung und Insolvenzberatung eine eigene Webseite Schuldnerberatung Bayernweit eingerichtet.
Begleitung durch das Regelinsolvenzverfahren und das Privatinsolvenzverfahren
Im Verbraucherinsolvenzverfahren (auch Privatinsolvenzverfahren) ist es gemäß § 305 InsO eine Zulässigkeitsvoraussetzung für die Stellung eines Insolvenzantrages, dass vorab eine Beratung durch einen Anwalt oder Rechtsanwalt für Insolvenzrecht stattgefunden hat. Alternativ kann diese eher präventiv erfolgende Beratung auch durch sogenannte „zugelassene Stelle“ (Steuerberater, anerkannte Schuldnerberatungsstelle) erfolgen.
Während der größte Teil der staatlichen und caritativen Insolvenzberatungsstellen ihre Tätigkeit nach Eröffnung des Insolvenz-verfahrens einstellt, stehen wir Ihnen während der gesamten Dauer des Entschuldungsverfahrens beiseite und klären für Sie sämtliche anfallenden Fragen. Wollen Sie vorzeitig die Restschuldbefreiung bekommen, so müssen Sie selbst proaktiv vorgehen. Ohne Hilfe eines kompetenten Anwalts ist es den wenigsten möglich, entsprechende Handlungen vorzunehmen. weiter
Professionelle Sanierungsberatung nach dem ESUG
Haben Sie ein in die Krise geratenes Unternehmen und sehen Sie eine Chance, wie dieses gerettet werden kann, so finden Sie bei uns die richtigen Begleiter. Mithilfe unseres Netzwerks an Betriebsberatern, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, können wir in den verschiedensten Fällen auf die „Werkzeuge des Gesetzes“ “ (Schutzschirmverfahren, Insolvenzplan, Eigenverwaltung) zurückgreifen und Ihr Unternehmen zurück an den Markt bringen.
Werden Sie vom Insolvenzverwalter (durch Insolvenzanfechtung) auf Zahlung in Anspruch genommen oder verweigert dieser die Herausgabe in Ihrem Eigentum stehender Gegenstände? Sind Sie Geschäftsführer einer insolventen Kapitalgesellschaft (GmbH oder AktG) und werden vom Insolvenzverwalter in Haftung genommen? Sind Sie Beschuldigter im Strafverfahren nach § 64 GmbHG? Auch in diesen Fällen können Sie auf unsere langjährige Erfahrung und kompetente Hilfe als Fachanwalt für Insolvenzrecht vertrauen.
Hausversteigerungen/Zwangsersteigerungen, Notverkäufe von Immobilen
Verhandlungen mit den Gläubigerbanken, Begleitung des Schuldners im Zwangsversteigerungsverfahren und im Insolvenzverfahren mit dem Ziel, die Immobilie für den Eigentümer als Wohnort zu erhalten. (Lesen Sie hierzu ebenso unser neue Internetseite www.immobilienanwalt-bayern.de)
Insolvenzverschleppungshaftung, Inanspruchnahme als Geschäftsführer und Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft
Werden Sie vom Insolvenzverwalter im Rahmen der Geschäftsführerhaftung auf Zahlung in Anspruch genommen oder wollen Sie sich im Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung zur Wehr setzen? In diesen Fällen sind Sie bei uns richtig. Sie sollten umgehend handeln, jeder Tag später ist ein Tag zu spät. Rufen Sie uns an und informieren Sie sich, warum die GmbH nicht nur Vorteile hat.
Ihr Fachanwalt für Insolvenzrecht, Schuldnerberatung und Sanierung in Bayreuth
So finden Sie uns
Sie finden uns unmittelbar an der Autobahnausfahrt A 9 Bayreuth Süd in der Oberkonnersreuther Straße 3, c/o Steuerberaterkanzlei Wietasch. Parkplätze sind ausreichend vorhanden.
Vereinbaren Sie umgehend einen Termin mit uns. Eine diskrete und persönliche Beratung wird garantiert.
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