Kostenlose Schuldnerberatung durch staatliche Stellen


Karitative Einrichtungen der Schuldnerberatung unterstützen Mittelose bei der Insolvenzberatung und Schuldnerberatung.


Die Schuldner- und Insolvenzberatung für Privatpersonen ist staatliche Aufgabe und wird von zahlreichen karitativen Stellen, Gemeinden und Verbänden kostenlos angeboten. Für viele Hilfsbedürftige scheidet damit ein Rechtsanwalt als Ansprechpartner von vornherein aus, da die Auswahl der Schuldnerberatungsstelle allein danach erfolgt, ob die Beratung kostenlos ist oder nicht. Auf den ersten Blick ist dies für jedermann verständlich. Wenn man sich in einer finanziell prekären Situation befindet und jeden Cent „umdrehen“ muss, greift man zur billigsten Methode.

Wo es früher noch Beratungshilfe gegeben hat und somit die Kosten des Rechtsanwalts vom Staat übernommen wurden, wird nun generell auf die staatlichen Schuldnerberatungsstellen verwiesen. Diese bieten die gesamte Insolvenz- und Schuldnerberatung für die Anfragenden kostenlos an bzw. rechnen ihre erbrachten Leistungen gegenüber dem Staat und nicht gegenüber dem Schuldner ab. Die bei den karitativen Einrichtungen beschäftigten Berater sind meistens Sozialpädagogen oder ehemalige Bankmitarbeiter.

Doch nicht alle in finanziellen Schwierigkeiten steckenden Personen können staatliche Beratungsleistungen bekommen. Vielmehr steht der freie Zugang zur Schuldner- und Insolvenzberatung nur Angestellten, Arbeitslosen und Rentnern zu. War dieser Personenkreis in der Vergangenheit irgendwann einmal selbständig, so dürfen nicht mehr als zwanzig Gläubiger bekannt sein. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so muss der betroffene Schuldner sich kostenpflichtig bei einem gewerblichen Schuldenberater oder bei einem Rechtsanwalt beraten lassen.


Zusammengefasst stehen staatliche Beratungsstellen für folgende Personen nicht als Ansprechpartner zur Verfügung:

- aktuell selbständig tätige Personen, Firmen
- ehemals selbständige Personen mit mehr als 19 Gläubigern (§ 304 II InsO) oder Forderungen aus Arbeitnehmerverhältnissen
- Personengesellschaften, juristische Personen
- GmbH-Gesellschafter mit Mehrheitsbeteiligung
- Komplementäre einer Kommanditgesellschaft

Der gravierende Nachteil der Beratung durch die staatlichen Stellen dürfte sein, dass deren Beratung und Vertretung nur bis zur Stellung des Insolvenzantrages andauert. Weitergehende Fürsorge für die Schuldner während des laufenden Insolvenzverfahrens wird von den Schuldnerberatungsstellen – zumindest derzeit noch nicht – angeboten. Hier sollte der Gesetzgeber dringend handeln. Denn gerade im Verfahren selbst erlebt man oft Überraschungen und Fallstricke, die man nur mit kompetenter Vertretung bewältigen kann.

Auch ist es Selbständigen und Unternehmern dringend zu empfehlen, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt für Insolvenzrecht zu wenden, da die hier im Raum stehenden Fragestellungen und Problemkreise unbedingt juristisches Wissen erfordern.

Hier sind Sie beim Fachanwalt bzw. dem Rechtsanwalt für Schuldnerberatung zweifellos besser aufgehoben. Wir übernehmen für Sie die komplette Planerstellung, und die sich anschließenden Planhandlungen, außergerichtlich und gerichtlich. Auch den haftungsträchtigen Insolvenzantrag füllen wir zusammen mit Ihnen aus. Und auch bei uns ist die Schuldnerberatung bei Vorlage eines Berechtigungsscheines vollkommen kostenlos.


Rufen Sie uns an und vereinbaren einen persönlichen Gesprächstermin für eine Schuldnerberatung in unseren Zweigstellen München, Augsburg, Hof, Pfarrkirchen, Landshut. Regensburg (Amberg, Weiden), Erding oder Bayreuth. In Ingolstadt und Straubing sind wir ebenfalls für Sie vor Ort, wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen.

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