Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, zertifizierter Schuldnerberater

Eine kurze Erläuterung wichtiger Begriffe

Angesichts der in den letzten Jahren massiv zunehmenden Konkurrenz, vor allem an freien „Beratern“, die oftmals nur versuchen, mit der Armut noch Geld zu verdienen, sollten Sie unbedingt vorsichtig sein bei der Auswahl Ihres Sanierungsbegleiters. Nachfolgend ein kurzer Überblick über die gängigen Begriffe, die im Internet kursieren und immer wieder auftauchen.


Fachanwalt für Insolvenzrecht

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Zahl der am Markt agierenden Rechtsanwälte sich in den letzten Jahren mehr als verzehnfacht hat. Gleichzeitig stieg allerdings auch der Bedarf an kompetenten Juristen. Im Zeitalter moderner Medien wurden neue Rechtsgebiete geschaffen, die es früher nicht gab (Medienrecht, IT-Recht, Recht des unlauteren Wettbewerbes, um nur einige zu nennen).

Recht bald hat man erkannt, dass es einem Rechtsanwalt unmöglich ist, sich in allen Rechtsgebieten gleichermaßen auszukennen. Deswegen haben sich immer mehr Berufskollegen zu größeren Kanzleien zusammengeschlossen, in denen jeder Rechtsanwalt eines oder mehrere Rechtsgebiete bearbeitet und sich in diesen ein besonderes Wissen aneignet.

Seit  dem Jahr 1986 gibt es die Bezeichnung "Fachanwalt" für einen Rechtsanwalt, der auf ein oder mehrere Rechtsgebiete spezialisiert ist. In nahezu jedem Rechtsgebiet kann heutzutage ein Fachanwaltstitel erworben werden. Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht ist demnach ein Rechtsanwalt, der über besondere Kenntnisse theoretischer und praktischer Art verfügt, die er in einem amtlichen Prüfungsverfahren nachzuweisen hat. Eine bestimmte Anzahl gerichtlicher Praxisfälle und abgewickelter Insolvenzverfahren muss dabei ebenso nachgewiesen werden, wie theoretische Fachkenntnisse. Daneben muss sich ein Fachanwalt für Insolvenzrecht jedes Jahr mindestens 15 Stunden fortbilden und diese Fortbildungen gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachweisen, um den Titel nicht wieder aberkannt zu bekommen. Sie können also davon ausgehen, dass ein Fachanwalt für Insolvenzrecht über mehr Erfahrung und Fachkenntnisse verfügt, als ein Berufskollege, der keinen Fachanwaltstitel trägt oder Fachanwalt auf einem anderen Rechtsgebiet ist.

Rechtsanwalt für Insolvenzrecht, Spezialist für Insolvenzrecht

Dagegen kann sich als Rechtsanwalt für Insolvenzrecht jeder bezeichnen, der eine Vorliebe für das Insolvenzrecht hat.  Es ist sicher davon auszugehen, dass ein Rechtsanwalt für Insolvenzrecht oder ein Spezialist für Insolvenzrecht sich intensiv mit dieser Materie befasst, eine Garantie ist dies jedoch nicht. Sollte ein Rechtsanwalt für Insolvenzrecht Ihnen seine Dienste anbieten, wäre es ratsam, zu ergründen, ob er auch den Titel Fachanwalt für Insolvenzrecht führt oder zumindest das Insolvenzrecht als Interessenschwerpunkt nennt. Nur auf diese Weise können Sie sicher sein, dass er über entsprechende Erfahrungen verfügt.

Schuldnerberater, zertifizierter Schuldnerberater

Für einen zertifizierten Schuldnerberater gelten ähnliche Maßstäbe. Da sich grundsätzlich jeder als Schuldnerberater ausgeben kann, der dies möchte und da dieser „Beruf“ nicht geschützt ist, sollte auch hier Vorsicht geboten sein. Ein zertifizierter Schuldnerberater hat ebenfalls eine über mehrere Monate dauernde Fortbildung gemacht und sich somit ein entsprechendes Wissen in dieser Materie erarbeitet.  Er hat ebenso eine Prüfung absolviert und ein sogenanntes Zertifikat erhalten. Für einige Zeit gab es auch kurze Wochenendkurse, nach deren Abschluss man sich als zertifizierter Schuldnerberater ausgeben konnte.  Diese Kurse wurden wegen ihrer Irreführung wieder verboten. Es ist schichtweg unmöglich, sich innerhalb weniger Stunden ein solch umfangreiches Wissen anzueignen, um kompetente Schuldnerberatung anbieten zu können.

Unternehmensberater, Unternehmenssanierer

Auch diese Begriffe sind nicht geschützt und können von jedem verwendet werden, der sich zur Unternehmensberatung berufen fühlt. Hier wird ebenso beim entsprechenden Berater in der Regel zumindest eine betriebswirtschaftliche bzw. juristische (Grund)ausbildung vorhanden sein. Gleichfalls ist dies keine Voraussetzung, um sich als Unternehmensberater am Markt zu gerieren. Auch hier ist also bei der Auswahl Vorsicht geboten. Man sollte sich entsprechende Referenzen vorlegen lassen, die belegen, welche Unternehmen der Berater schon saniert hat.